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Posts Tagged ‘Urheberrecht’



Änderungsvorschläge zum Urheberrecht: Ein Last-Minute-Korb?

Zugegeben, an einen Dritten Korb der Urheberrechtsreform hatten wir Mitte letzten Jahres nicht mehr so recht geglaubt. Wir waren auch deshalb skeptisch, weil Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Erwartungen der Öffentlichkeit vorsorglich gedämpft hatte: “Die Verschränkung der Akteure erlaubt im Moment keinen großen Wurf und kein Superreformgesetz”.

Keine Kür, aber in der Pflicht

Auch wenn sie damit gewissermaßen die große Kür ausschloss, so hat sie jetzt ihren Beamtenapparat zumindest dazu getrieben, ein kleines Pflichtenheft abzuarbeiten: Neben dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (gewissermaßen ein Gesetz auf Bestellung, das bereits im Koalitionsvertrag 2009 verankert war) umfasste dies die Umsetzung zweier EU-Direktiven: die Richtlinie 2011/77/EU zur Verlängerung der Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller sowie die Richtlinie 2012/28/EU zur zulässigen Nutzung verwaister Werke. Beide Regulationen fordern eine EU-weite Harmonisierung im Urheberrecht, die erhebliche Konsequenzen für den freien Zugang zu Wissensbeständen und Kulturgütern hat.

Im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie zu verwaisten Werken gibt es seit wenigen Tagen einen Referententwurf aus dem Bundesministerium der Justiz, der vor allem für die Oppositionsfraktionen völlig überraschend kam und, bei näherer Betrachtung, eine kleine Wundertüte darstellt. Denn nicht nur schmiegt sich der Gesetzesentwurf bei der vorgeschlagenen Schrankenregelung für verwaiste Werke (§§ 61-61c UrhG) sehr eng an die Vorgaben aus Brüssel an, er nimmt gewissermaßen auch drei weitere Neuregelungen Huckepack:

  • Die erste – noch in einer thematischen Verknüpfung zu sehen – nutzt den nationalen Ausgestaltungsspielraum und etabliert einen neuen Mechanismus für die Rechtewahrnehmung bei vergriffenen Werken. Dazu wird vorgeschlagen, in § 13d des Urheberrechtswahrnehmungsgestezes (UrhWG) eine so genannte Vermutungsregel für Printwerke, die vor dem 1.1.1966 veröffentlicht wurden, einzuführen.
  • Des weiteren soll die Kabelweitersendung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 20b UrhG) künftig technologieneutral ausgestaltet werden. In der alten Fassung des Paragraphen war noch ausschließlich von “Kabelystemen” und “Mikrowellensystemen” die Rede gewesen.
  • Last but not least soll ein unabdingbaren Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Autoren (§ 38 UrhG) eingeführt werden. Somit trägt der Gesetzgeber dem wachsenden Druck insbesondere seitens der Wissenschaftsorganisationen Rechnung, die Weichen verstärkt in Richtung Open Access zu stellen. Eine restriktionsfreie Wissenschaftsklausel, die mit dem Wildwuchs an Schrankenbestimmungen endlich aufräumen würde, ist es freilich nicht geworden.

Und wie das so ist mit einer Wundertüte, so ist man zunächst einmal verwirrt. Einige Dinge fallen einem sofort ins Auge, andere bemerkt man erst nach näherem Hinsehen. Wikimedia Deutschland hat sich in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme an das BMJ vor allem auf den Regelungsumfang zu verwaisten Werken konzentriert, weil dessen Bezüge zur nachhaltigen Sicherung kulturellen Erbes und enzyklopädischen Interessen offenkundig sind. In der Analyse wird schnell deutlich, dass die EU-Richtlinie praktisch punktgenau umgesetzt wurde. So wird die künftig erlaubte Nutzung verwaister Werke einer dreifachen Beschränkung unterliegen:

  • Beschränkung auf zwei Nutzungsarten: Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung; keine Bearbeitungsfreiheit
  • Beschränkung auf bestimmte trägergebundene Werkarten; kein Einbezug von Digitalisaten oder einzelnen Lichtbildern
  • Beschränkung auf privilegierte, dem Gemeinwohl verpflichtete Institutionen (wie Gedächtnisinstitutionen, Bildungseinrichtungen und dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk); keine Zulässigkeit kommerzieller Nutzung

Niemand gewinnt, Zeit zerrinnt

Wie bereits beim Drafting-Prozess der EU-Richtlinie von uns angemerkt, gibt es für Wikipedia oder andere gemeinwohlorientierte Netzprojekte bei dieser Neuregelung im Grunde nichts zu gewinnen: Weder können Wikipedianer auch künftig – bedingt durch den eng gefassten Kreis privilegierter Institutionen und die Vergütungspflicht bei nachträglich auftauchenden Rechteinhabern – risikolos verwaiste Werke digitalisieren. Auch ist durch die europarechtlichen Vorgaben eine transformative Werknutzung durch das Modell freier Lizenzen schlicht unzulässig. Wenn es überhaupt etwas Positives zu vermelden gibt, dann ist es allenfalls die Neuregelung zu “teilverwaisten” Werken mit mehreren Rechteinhabern, von der insbesondere Filmotheken profitieren dürften: So wird es künftig genügen, etwa für eine Ausstellung die Nutzungserlaubnis von den bekannten Rechteingabern einzuholen.

Es fällt gegenwärtig sehr schwer, eine klare Prognose zu treffen, ob dieser Entwurf noch in dieser Legislaturperiode Gesetz werden wird. Sollten die Oppositionsfraktionen im Bundestag mehr als nur punktuellen Veränderungsbedarf sehen, rückt der gesamte Prozess stark an die parlamentarische Sommerpause und den Wahlkampf heran. In diesem Falle griffe dann das “Diskontinuitätsprinzip”, d.h. der automatische Verfall nicht abgeschlossener Gesetzesvorhaben. Ein komplettes Neu-Aufrollen wäre wohl weder im Sinne der wesentlichen Stakeholder (Archive, Kultureinrichtungen, Verwertungsgesellschaften), noch im Sinne der Ministerin. Aber immerhin: Untätigkeit wird man ihr jetzt nicht mehr vorwerfen können.

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Sturmfest und erdverwachsen: Niedersachsen wählt (und wir stellen Fragen)

tl;dr: Ende dieser Woche verschicken wir Wahlprüfsteine. Bitte helft uns mit, unseren Entwurf zu überprüfen und Verbesserungsvorschläge zu machen!

Wikimedia Deutschland ist ein Verein zur Förderung Freien Wissens. Wie breit gefächert diese Förderung aussieht, beschreiben wir täglich in diesem Blog oder einmal im Jahr im Jahresbericht. Eines von vielen Mitteln, um dieses Satzungsziel umzusetzen, ist auch das Gespräch mit den politischen Akteuren. Seit 2009 setzen wir dafür ein allgemein akzeptiertes und relativ einfaches Instrument ein, die Wahlprüfsteine. In bislang vier Wahlprüfsteinen haben wir von den zur Wahl stehenden Parteien Positionen eingeholt und ihre Antworten veröffentlicht.

2013 steht vor der Tür und es wird (voraussichtlich) drei Landtagswahlen und eine Bundestagswahl in Deutschland geben. Den Anfang wird Niedersachsen schon im Januar 2013 machen.

Eine Besonderheit unserer Wahlprüfsteine für 2013 für die drei Landtagswahlen wird eine inhaltliche Fokussierung auf den Umgang mit staatlichen Werken sein. Unsere Wahlprüfsteine umfassen fünf Themenblöcke mit je zwei Fragen; einer sehr allgemeinen und einer sehr konkreten Frage. Wie üblich möchten wir Euch um Euer Feedback bitten, bevor wir die Fragen an die zur Wahl zugelassenen Parteien bitten. Bei einigen Fragen werden wir noch Einleitungstexte schreiben, außerdem gibt es noch ein Anschreiben mit redaktionellen Hinweisen an die Parteien zur Formatierung. Wenn Ihr Fragen findet, die nicht selbsterklärend sind, bitte darauf hinweisen. Ebenso auf Fragen, die wir im Kontext “staatliche Werke” noch stellen können.

  1. Grundprinzipien eines Open-Data-Portal

Parallel zur Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen entwickelt sich unter dem Label “Open (Government) Data” die Praxis der Freigabe von maschinenlesbaren Rohdaten unter freier Lizenz. Diese Daten können in einem neuen Kontext eingesetzt, zum Beispiel in andere Anwendungen integriert werden.

1) Allgemein: Im Bereich Open Government Data hat sich seit 2007 durch die Principles of Open Government (Sebastopol Principles s. http://www.opengovdata.org/home/8principles) ein klarer Kriterienkatalog für die Open Government Data etabliert. Wird ein Open-Data-Portal einer niedersächsischen Landesregierung unter Ihrer Beteiligung diese Kriterien einhalten oder richten Sie den Begriff Open Government Data nach anderen Kriterien aus? Wenn ja, nach welchen?

2) Konkret: Setzen Sie sich dafür ein, dass in Open-Data-Portale der Öffentlichen Hand keine Datensätze aufgenommen werden, die nicht den (insbesondere lizenzrechtlichen) Kriterien von Open Data entsprechen? Wie soll mit solchen Datensätzen stattdessen umgegangen werden?

  1. Lizenzpolitik staatlicher Werke, die nicht schon wegen §5 UrhG gemeinfrei sind

§5 UrhG stellt klar, dass Gesetze, Verordnungen, Urteile, Erlasse und andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht wurden, gemeinfrei sind. Die Landesregierung verfügt über ihre Ministerien und nachgeordneten Behörden über Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken, die im Gegensatz zu den amtlichen Werken nach §5 UrhG nicht gemeinfrei sind und inbesondere wegen der sehr restriktiven Formulierung und Auslegung von §5 Abs. 2 nicht von dieser Aufzählung erfasst werden.

3) Allgemein: Werden Sie – z.B. durch Verwendung von freien Lizenzen aus dem Lizenzbaukastensystem Creative Commons – ermöglichen, dass jedermann diese Inhalte legal für beliebige Zwecke nachnutzen kann?

4) Konkret: Wird eine Landesregierung mit Ihrer Beteiligung eine Bundesratsinitiative zur Neuformulierung von §5 UrhG auf den Weg bringen, der das Ziel hat, den Kreis der von §5 UrhG erfassten Werke zu vergrößern?

  1. Lizenzpolitik im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Über staatliche Werke hinaus werden in Deutschland Text- und audiovisuelle Inhalte über die Allgemeinheit finanziert, z.B. im gebührenfinanzierten bzw. (im Fall der Deutschen Welle) steuerfinanzierten Öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Von wenigen Ausnahmen abgesehen stehen diese Inhalte der Öffentlichkeit nur für kurze Zeit und nicht nur Nachnutzung zur Verfügung.

5) Allgemein: Unterstützen sie die Forderung, Inhalte des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Verwendung einer freien Lizenz für jedermann nachnutzbar zu machen? Welche konkreten ersten Schritte auf dem Weg zu einer solchen generellen Lizenzierungspraxis fallen Ihnen dazu ein?

6) Konkret: Wie wird sich eine Landesregierung mit Ihrer Beteiligung um die Abschaffung der Depublikationspflicht öffentlich-rechtlicher Inhalte im Internet bemühen?

  1. Ausgestaltung eines künftigen Transparenzgesetzes

Informationsfreiheitsgesetze gewähren jeder Person Zugang zu amtlichen Informationen. Niedersachsen zählt zur Minderheit der deutschen Bundesländer ohne ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz.

7) Allgemein: Streben Sie für die kommende Legislaturperiode ein Landesgesetz an, das Bürgern den Zugang zu Informationen in behördlicher Hand ermöglicht? Wenn ja, wie sollen konkret Ausgestaltungen zu folgenden Aspekten erfolgen: a) pauschale Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes nach Themen oder Einrichtungen, b) Kostenstruktur bei der Beantwortung von Anfragen, c) Überprüfungsinstrumente und Rechtsweg bei Verweigerung von Zugangsgewährung, d) Beantwortungsfristen, e) Proaktive Publikationspflichten (Transparenzregister)

8) Konkret: Wird ein niedersächsisches Informationsfreiheits-, bzw. Transparenzgesetz unter ihrer Mitwirkung eine Klarstellung enthalten, die analog zum  §10 Abs. 3 Hamburger Transparenzgesetz die Nachnutzungsrechte von freigegebenen Informationen für jedermann gewährleistet?

  1. Arbeit mit Werken unter Freier Lizenz

Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken können diese unter einem Lizenzmodell verfügbar machen, das Dritten die Nachnutzung zeitlich und räumlich unbeschränkt zu beliebigen Zwecken ermöglicht. Wenn die Rechteinhaberin das Land Niedersachsen ist, ist eine Freigabe von geschützten Inhalten grundsätzlich auch ohne Änderung des Landesrechts möglich. Zusätzlich kann bei künftigen Inhalteerstellungen eine Freigabe der Inhalte von Tag 1 an beschlossen werden.

9) Konkret: Wird sich eine Landesregierung unter Ihrer Beteiligung am Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schaffung von Lehr- und Lernmitteln für Schulen unter freien Lizenzen beteiligen, um auch solche Inhalte für das Land Niedersachsen verfügbar zu machen?

10) Konkret: Befürworten Sie die Freigabe von Luftbildern und Orthofotos der Niedersächsischen Landesvermessung unter Lizenzen, die jedermann die freie Nachnutzung dieser Inhalte ermöglicht? Welches konkrete Lizenzmodell bevorzugen Sie?

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Als Yeti gestartet, als Gesetzesvorlage gelandet

Josef Danhauser, Newspaper readers (1840)

Wenn wir dereinst Zigarren schmauchend auf die frühen 10er Jahre des 21. Jahrhunderts zurückblicken, dann werden uns historische Stichworte wie “Euro-Rettungsschirm” oder “Energiewende” daran erinnern, dass es sich bei der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags um eine sehr bewegte Zeit gehandelt haben muss. Eigentlich ging es immer mindestens um alles oder nichts. Für die Gewissheit, dass die politische Klasse neben ihrer Beschäftigung mit epochalen Weichenstellungen damals auch einem gewissen Hang zum Absurden frönte, werden wohl erfolgreiche Meme wie “Herdprämie” oder “Leistungsschutzgeld” sorgen.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) ist eine Art Yeti. Seit seiner Ankündigung im schwarz-gelben Koalitionsvertrag gab es zwar viele Mutmaßungen über seine Gestalt. Doch abseits von hanebüchenen Schilderungen durch Verlagslobbyisten und vereinzelten Fußabdrücken auf juristischen Fachtagungen erreichte das LSR nie so recht den Rang einer beweisbaren Tatsache. So konnte es wirksam werden durch schieren Aberglauben. Die immer wieder beschworene Möglichkeit, es sei zu etwas nütze (und sei es, vorlaute digital natives zu erschrecken), hielt die Welt, oder sagen wir ehrlicherweise: die Berliner Filter Bubble, vier Jahre lang in Atem. Sein legendärer Status, sein Mythos beruht auf Magie. Denn das LSR strebt per gesetzlichem Eingriff einen paradiesischen Zustand an: den anstrengungslosen Wohlstand für Presseverlage.

Wie hier bereits berichtet, geht es beim LSR im Kern darum, den Verlagen einen eigenen Unterlassungsanspruch gegenüber gewerblichen Nutzungen (was immer man darunter versteht) selbst kleinster Teile von Presseerzeugnissen einzuräumen. Im Bemühen, etwa das Listen von Text-Snippets auf News-Aggregatoren vergütungspflichtig zu machen, soll also nichts weniger als die Eigenlogik des Internets gezähmt werden: die Verknüpfung von Informationen.

Die massive Kritik, die deshalb der Bundesregierung seitens der Internetwirtschaft (BDI, BITKOM, eco) und einzelner Journalistenverbände entgegenschlug, hat bislang wenig gefruchtet. Unbeirrbar schlägt sich die schwarz-gelbe Koalition auf die Seite derer, die ihr angestammtes Geschäftsmodell der gebündelten Informationsvermittlung auf bequeme Weise fortschreiben möchten: die großen Player auf dem Pressemarkt wie Springer oder Burda. Ihnen geht es vornehmlich um Inhaltekontrolle, trotz oder gerade wegen radikal veränderter Rahmenbedingungen in der digitalen Öffentlichkeit. Gleichzeitig möchten die Presseverlage ihr Rechtemanagement gerne radikal vereinfachen, eben dadurch, dass sie durch das LSR einen eigenen Investitionsschutz selbst auf kleinste (d.h. nicht einmal urheberrechtlich schutzfähige) Wortfetzen erheben können.

Dabei ist die Haltung der Presseverleger geradezu schizophren: Einerseits stellen sie ihre Inhalte kostenlos ins Netz und profitieren in punkto Aufmerksamkeit und Reputation von dem Traffic, der v.a. durch Suchmaschinen, Aggregatoren oder soziale Netzwerke erzeugt wird. Andererseits möchten sie sich die Auffindbarkeit ihrer Inhalte, die vor allem durch Dritte gewährleistet wird, eben von diesen vergüten lassen – eine atemberaubende Logik, die ausländischen Beobachtern von Katar bis USA neue Beweise für die regelungswütigen und nicht ganz so internetaffinen Deutschen geliefert hat.

Die vom Bundeskabinett am 29. August verabschiedete Gesetzesvorlage wurde in der letzten Woche in drei Ausschüssen des Bundesrats behandelt. Auch wenn es sich beim LSR lediglich um ein Einspruchsgesetz handelt, deuten die Empfehlungen der Länderkammer eine mögliche Kompromisslinie für den Fall eines Vermittlungsausschusses an: So machen sich vor allem die SPD-geführten Länder für eine sogenannte Vermutungsregel stark. Diese würde kein neues Immaterialgüterrecht begründen, aber den Verlagen eine Prozessführungsbefugnis einräumen, auch ohne lückenlosen Nachweis der Rechtekette bis hin zum Autor. Man darf gespannt sein, ob diese Rückfalloption nun womöglich als gesichtswahrende LSR-Ausstiegsvariante für die vorgeblich so wirtschaftsnahe Regierungskoalition taugt.

Derweil versuchen die Piraten auf außerparlamentarischem Wege, gegen das Gesetzesvorhaben zu mobilisieren. Bruno Gert Kramm lieh seine Stimme für ein Aufklärungsvideo aus dem Hause Anonymous, das nicht ganz so dusselig ist wie dessen Vorläufer zu ACTA. Zugleich zeichnet Kramm verantwortlich für eine noch bis zum 10. Oktober laufenden E-Petition, die etwas sorglos mit dem Begriff “verfassungswidrig” hantiert und wichtige Begründungszusammenhänge außer acht lässt. Gleichwohl ist das Petitionsverfahren ein wichtiger Garant dafür, dass das LSR weiter diskutiert wird und am Ende hoffentlich wieder dorthin zurückkehrt, wo es hingehört: ins Reich der Mythen.

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Ein Projekt, das sie Pferdefuß nannten – die EU-Richtlinie zu verwaisten Werken

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in Straßburg die Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke verabschiedet. Das Abstimmungsergebnis fiel sehr eindeutig aus: 531 Abgeordnete votierten für die Vorlage, 65 dagegen. Wie bereits im Kommissionsentwurf vorgeschlagen, erlaubt die Richtlinie bestimmten Institutionen die nichtkommerzielle Nutzung von Büchern und audioviosuellen Werken, für die kein Rechteinhaber mehr aufgefunden werden kann. Fotos außerhalb von Sammelbänden werden von dieser Regelung nicht berührt.

Voraussetzung für die Nutzung ist eine vorherige sorgfältige Suche. Es wird nun den nationalen Gesetzgebern vorbehalten sein, dafür genauere Vorgaben zu machen. In seiner Stellungnahme vom August hat Wikimedia Deutschland u.a. die Veröffentlichung der Katalogdaten und der Suchergebnisse nach offenen Standards erbeten, um Dritte zur Mitrecherche zu ermuntern. Die wesentliche Vorgabe aus Brüssel wird jedoch auch das Bundesjustizministerium nicht umbiegen können: Zum Kreis jener Einrichtungen, die künftig verwaiste Werke digitalisieren und online zur Verfügung stellen können, gehören ausschließlich Bibliotheken, Museen, Archive und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und demnach nicht gemeinnützige Open-Content-Projekte wie Wikipedia oder die Privatwirtschaft.

Einen Pferdefuß für die Massendigitalisierung stellt auch die Entschädigungspflicht für jene Rechteinhaber dar, die erst nachträglich aufgespürt werden. Hier gilt es, das Kostenrisiko für die kulturellen Einrichtungen zu minimieren und gleichzeitig finanzielle Anreize für freie Lizenzierungen zu schaffen. Wir erwarten gerade bei letzterem keine große Gegenliebe durch die Verwertungsgesellschaften. Bei einem Podiumsgespräch mit Wikimedia in Berlin deutete jüngst ein Vertreter der VG Wort an, die aus dem Lizenzmanagement für verwaiste Werke generierten Einnahmen nicht etwa zweckgebunden für gemeinnützige Digitalisierungsprojekte einsetzen zu wollen, sondern an wahrnehmungsberechtigte Autoren und Verlage auszuschütten. Trotz der spektakulären Archivschäden in Weimar und Köln scheint der Aspekt einer vorsorgenden Kulturpolitik immer noch nicht überall oberste Priorität zu haben.

P.S. In den letzten Wochen haben wir wiederholt die Erfahrung gemacht, dass das Thema “Verwaiste Werke” nur selten jene Aufmerksamkeit erhält, die ihm eigentlich gebührt. Denn solange ein Rückbau der urheberrechtlichen Schutzfristen auf internationaler Ebene nicht ernsthaft diskutiert wird, sind punktuelle Verbesserungen bei der Übertragung von Nutzungsrechten der einzige Weg, die Wissensallmende zu bereichern. Um Interessierten einen besseren Einstieg in die Debatte zu verwaisten Werken zu ermöglichen, haben wir deshalb ein Kurzdossier und ein Q+A erarbeitet. Mein besonderer Dank gilt hierbei Kelda Niemeyer und Michael Jahn.

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Home Alone? Wie man verwaiste Werke besser behandeln könnte

Das Thema “Verwaiste Werke” spielt im Kontext der Urheberrechtsdebatte eine, nun ja, etwas stiefmütterliche Rolle. Die große Öffentlichkeit nimmt von den praktischen Probleme für Archivare und Mitarbeiter anderer Gedächtnisinstitutionen, die Rechtelage der von ihnen vorgehaltenen Dokumente, Fotos oder audiovisuellen Werke zu klären, kaum Notiz. Auch die Konsequenz daraus, dass weite Teile des kulturellen Erbes ungenutzt bleiben, wird selten zum Thema oder gar skandalisiert. Dennoch, und das ist zu loben, gibt es einen weitgehenden politischen Konsens darüber, dass eine neue Schrankenbestimmung im Urheberrecht den Umgang mit verwaisten Werken klären und vereinfachen soll. Wie freilich der beste Weg der gesetzlichen Ausgestaltung sein könnte, diese Debatte steht nun auf der Tagesordnung.

Am heutigen Tag hat Wikimedia Deutschland eine Stellungnahme an das Bundesjustizministerium gesandt, die wir Euch in diesem Blogposting kurz vorstellen wollen. Da an dieser Stelle bereits mehrfach über das Problemfeld der verwaisten Werke berichtet wurde, mag der kurze Verweis auf die Vorgeschichte hier und hier genügen.

Vor einigen Monaten entstand auf Europäischer Ebene ein neuer Vorschlag für eine zukünftige “Richtlinie über die zulässige Nutzung verwaister Werke”. Dieser Vorschlag baut auf einem Entwurf der Kommission auf, zu dem wir am 10. August 2011 schon einmal vom Bundesjustizministerium (BMJ) zur Stellungnahme aufgerufen wurden und uns dazu positioniert haben. Im Juli 2012 schickte das BMJ an seinen Verteiler der am Urheberrecht interessierten Kreise eine Aufforderung zur Stellungnahme über vier konkrete Fragen zur Umsetzung einer solchen Richtlinie in nationales Recht. Die vollständige Antwort von Wikimedia Deutschland haben wir online gestellt. Sie besteht aus drei Teilen:

  1. Den Vorschlag an das BMJ, künftig genau wie bei Einholungen von Stellungnahmen durch die Europäische Kommission die eingegangenen Stellungnahmen zeitnah, vollständig und online zu veröffentlichen, sofern nicht eine klare Bitte seitens der Antwortenden enthalten ist, dies nicht zu tun;
  2. Die Antworten auf die vier konkret gestellten Fragen;
  3. Ergänzende Anmerkungen zum Richtlinienentwurf insgesamt, über den wir derzeit eher unglücklich sind.
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Der letzte Akt: Ausschuss vor dem ACTA-Abschuss?

ACTA, CC-BY-SA 3.0 Ernst Haeckel(Octopus)/WP-Logo/Stango

Zuletzt war es um das umstrittene internationale Handelsabkommen ACTA etwas ruhiger geworden. Dies betraf aber nur die öffentliche (also vor allem die journalistische) Wahrnehmung, hinter den Kulissen tobte der Kampf um Mehrheiten im Europaparlament. So war denn auch selbst für Straßburg-Insider nicht immer ganz klar, wie sich die jeweiligen Fraktionsfamilien verhalten würden, zumal es dort anders als im Bundestag keinen Fraktionszwang gibt.

Seit einigen Tagen gibt es zumindest eine neue, grundsätzlich erfreuliche Tendenz. Gleich drei Ausschüsse – Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), der Industrieausschuss (ITRE) sowie der Rechtsausschuss (JURI) empfahlen in ihren Stellungnahmen am 31. Mai, ACTA im Europaparlament abzulehnen. Diesem klaren Votum gingen allerdings sehr knappe Abstimmungsergebnisse und die üblichen Verfahrensmanöver voraus. Stellvertretend für die Seite der dezidierten ACTA-Kritiker im EP erklärte der innenpolitische Sprecher der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament, Jan Philipp Albrecht, dazu:

“Ich bin froh, dass die wichtigen Ausschüsse für Inneres, Recht und Industrie ACTA die rote Karte gezeigt haben. Besonders der Innenausschuss, der zum ersten Mal eine Grundrechte-Folgenabschätzung für ein internationales Abkommen durchgeführt hat, stellt sehr klar fest, dass ACTA die Rechte der Internet-NutzerInnen stark einschränken kann und viel zu schwammig formuliert ist, um sicheren rechtlichen Schutz vor Missbrauch zu bieten. Auch der Industrieausschuss hat eingesehen, dass ACTA der europäischen Industrie eher schadet, weil es die selbe Rechtsunsicherheit gerade für kleine und mittlere Unternehmen bringen würde.”

Nun folgte am Montagabend auch der Entwicklungausschuss (DEVE) mit einer deutlichen Ablehnung. Haupterwägung war dabei wohl die Befürchtung, dass ACTA für Entwicklungsländer den Import von Medikamenten erschweren könnte. Am 19. Juni wird sich wiederum der Petitionsausschuss in einem Hearing mit der Angelegenheit beschäftigen. Danach hängt alles am in der Causa ACTA federführenden Ausschuss für Internationalen Handel (INTA), über dessen Abschlussbericht am 3. Juli final im Parlament abgestimmt werden soll.

Trotz der jüngsten Erfolge, die man in Form einer parlamentarischen Zeitleiste schön nachverfolgen kann, bleiben selbst die profiliertesten ACTA-Kritiker im Europaparlament weiterhin davon überzeugt, dass die Ablehnung des Abkommens nicht mehr als einen kurzen Etappensieg gegen das Einschwenken in eine härtere Gangart beim Copyright-Enforcement darstellen würde. So besteht allgemein die Befürchtung, dass die mit ACTA intendierten Regelungen dann über eine Änderung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (Ipred II) eingeführt werden sollen. Die entsprechende Roadmap enthält zwar keine konkreten Vorschläge, die Zielrichtung ist jedoch, jene Plattformen, die Urheberrechtsverstöße enthalten, stärker in die Pflicht zu nehmen und ein zivilrechtliches Schnellverfahren für Urheberrechtsverstöße einzuführen.

Für Wikimedia Deutschland geht es in der entscheidenden Phase des parlamentarischen Prozesses zu ACTA vor allem darum, unsere bereits im Januar und Februar öffentlich gemachten Bedenken nochmals zu unterstreichen. Die Erfahrung des Winters lehrte uns, dass es – zumal angesichts eines schnell aufkommenden Medienhypes – schwer fiel, differenziert zu argumentieren. Ein Anonymous-Video, das es trotz vieler sachlicher Fehler zu dreieinhalb Millionen Seitenaufrufe brachte, konterkarierte faktisch die Möglichkeiten einer “versachlichten” ACTA-Kritik. Mithilfe der Textprofis von iRights.info ist nun eine Handreichung entstanden, die – freilich unter einer freien Lizenz stehend – vor allem den Zweck hat, die politische Öffentlichkeit nochmals über den gesamten, von Beginn an fragwürdigenden Drafting-Prozess des Abkommens aufzuklären und die möglichen Auswirkungen auch auf User-Generated-Content-Plattformen zu skizzieren.

Am kommenden Samstag, den 9. Juni, wird es einen weiteren internationalen Aktionstag gegen ACTA geben. Die Initiatoren in vielen deutschen Städten erhoffen sich davon die letzte Schubwirkung, um das unselige Vorhaben endgültig zu kippen. Die netzpolitische NGO Digitale Gesellschaft bietet zudem eine Aktionsseite an mit sachdienlichen Hinweisen, wie man EP-Abgeordnete direkt kontaktieren kann.

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Dritter Korb, allein zu Haus

“Jetzt ist schon wieder was passiert.” In den letzten Tagen und Wochen durfte man sich als Beobachter der Urheberrechtsdebatte ganz ähnlich fühlen wie der leidgeprüfte Kommissar Brenner in den Romanen von Wolf Haas. Denn tatsächlich passiert ja immer irgendetwas, was man so nicht erwartet hätte. Etwa, dass die derzeit vordringlich mit sich selbst beschäftigte Partei DIE LINKE trotzdem eine Positionsbestimmung für die weiterhin ausstehende Urheberrechtsreform (vulgo: “Dritter Korb”) hinkriegt, die aufhorchen lässt, weil sie z.B. Open Access als Bedingung für Forschungsförderung fordert.

Und nun passiert schon wieder was: Diejenige, die qua Amt die Federführung für das Thema Urheberrecht hat, meldet sich in einem Namensartikel in der FAZ zu Wort und betreibt darin in erster Linie Erwartungsmanagament. Gemach, gemach, Ihr lieben Leute, so laut Ihr auch schreit, so heftig Ihr auch streitet, so gekonnt Ihr medial über Bande spielen mögt – I am still not convinced. Was Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in diesem Text unternimmt, ist nicht weniger als ein geordneter Rückzug vom Projekt einer umfassenden Urheberrechtsreform, zumindest in dieser Legislaturperiode.

In der Hysterie des Augenblicks, bei der die eine Regierungspartei vor allem den Kotau vor der Netzcommunity fürchtet, die andere eher den Verlust der freiheitlichen Grundausrichtung bei der Internetregulierung, kann sie vermutlich nicht anders agieren. Politisch klug verlängert sie die Phase der Ideensammlung, um bei der Ausbalancierung der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern nicht voreilig neue Schieflagen zu erzeugen. Die Rückschau auf die letzten Reformschritte 2003 und 2007 zeigt ja: Die Tendenz hin zum Verwerterrecht schafft immer neue Akzeptanzprobleme und einen fortschreitenden Legitimationsverlust, woran einer Justizministerin schon berufsethisch nicht gelegen sein kann.

Verschärften Methoden der Rechtsduchsetzung, die zuweilen von der CDU ins Spiel gebracht werden, erteilt Leutheusser-Schnarrenberger erneut eine klare Absage: Two- oder Three-Strikes-Modelle, eine Verschärfung der Providerhaftung, selbst Warnhinweismodellen lehnt sie ab, weil dies ihrem freiheitlichen Ethos schlicht widerspricht. Denn sie weiß: “Das Recht muss von den Bürgern akzeptiert werden. Es kann nicht allein davon leben, dass es von den Gerichten gegen das allgemeine Bewusstsein durchgesetzt wird.” Den möglichen Weg aus dem Dilemma beschreibt sie mit einer klassisch liberalen Denkfigur: “Die Selbstregulierungskräfte des Netzes müssen geweckt und genutzt werden. Die Zentralgestalt des Netzes ist nicht der Staat, sondern der mündige Nutzer. Transparenz und Information entfalten eine steuernde Kraft, die durch die Rechtssetzung unterstützt werden müssen.”

Was heißt das aber konkret? Welche Prioritäten in der Rechtsetzung bleiben? Eine Kulturflatrate, so viel ist klar, hält Leutheusser-Schnarrenberger schon aus ordnungspolitischen Gründen (“ökonomisch widersinnige Zwangskollektivierung”) für vollkommen falsch. Und die Einführung einer Generalklausel zur Entkriminalisierung bestimmter Nutzungshandlungen bügelt sie mit einer etwas formalistischen Begründung weg: So scheitere eine Übernahme der amerikanischen Fair-Use-Regelung ins deutsche Urheberrecht bereits am abschließenden Schrankenkatalog zum Privat- oder Bildungsbereich in der EU-Richtlinie. Damit macht sie eigentlich schon die Tür zu für die Entwicklung einer eigenen Wissenschaftsklausel, die etwa das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Forschung seit langem fordert.

Die Problematik verwaister Werke behandelt sie eher pflichtschuldig und am Rande. Dies mag darauf zurückzuführen sein, dass sie die entsprechende EU-Richtlinie abwarten will, um die Umsetzung in nationales Recht kompatibel zu machen. Insgesamt, so hat man den Eindruck, geht es ihr vordringlich darum, Erwartungen zu dämpfen und die Situation vorerst zu befrieden: “Die Verschränkung der Akteure erlaubt im Moment keinen großen Wurf und kein Superreformgesetz”, schreibt sie. Dass sie dabei das im Koalitionsvertrag verabredete Leistungsschutzrecht für Presseverlage so konsequent ausspart, lässt allerdings genügend Raum zur Spekulation, dass es bei diesem Gesetzesmoratorium nicht bleiben dürfte. Nur den Dritten Korb, den werden wir unter Schwarz-Gelb so eben nicht mehr erleben.

Recht aufschlussreich ist der Vergleich zum Beginn ihrer Amtszeit. Bei ihrer “Berliner Rede zum Urheberrecht” vom 14.06.2010 hatte sich vieles noch anders, irgendwie offensiver angehört. Den Begehren von Springer und Burda, eine Art Google-Sondersteuer zu schaffen, hielt sie damals streng entgegen: “Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger bringt junge Leute nicht dazu, Zeitungen zu kaufen, und lässt Werbekunden nicht ihre Investitionsentscheidungen revidieren.” Ihr Beharren auf wettbewerbliche Lösungen gipfelte in dem fast schon legendären Satz: “Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist.”

Das Leitmotiv der Berliner Rede hieß “Leistungsgerechtigkeit”, also eine Herangehensweise an das Urheberrecht, die vor allem den Aspekt der monetären Entlohnung und des Investitionsschutzes in den Vordergrund stellte. Leutheusser-Schnarrenberger sah einen Gegensatz zwischen den Besitzstandswahrern und jenen, die “im Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen, nur noch ein sozialschädliches Monopol” sehen. Mittlerweile dürfte auch sie eingesehen haben, dass die Frontverläufe bei den Copyright Wars weitaus differenzierter sind.

Irritierend war und ist ihr Festhalten an einer Vorstellung von Werkschöpfung und Autorschaft, die neuere Entwicklung der commons-based-peer-production (Yochai Benkler) komplett ignoriert. So schrieb sie der weltweiten Bewegung für offene Zugänge und freie Inhalte 2010 ins Stammbuch: “Das Konzept von ‘Open Culture’ ist … ein Irrtum. Wo der Autor, wo die Zuordnung kreativer Werke zu ihren Schöpfern und zu den Rechteinhabern verschwimmt, da erodiert die Basis für Kreativität und kulturelle Vielfalt.” Ob dieser Befund einer Überprüfung z.B. anhand der Wikipedia wirklich standhielte?

Klar scheint: Leutheusser-Schnarrenbergers Partei, die FDP, nimmt im Panorama der Urheberrechtsdebatte die Rolle des Lordsiegelbewahrers einer wirtschaftlichen Funktionslogik bei der Kulturproduktion ein: Werke entstehen nur, wenn sie möglichst exklusiv verwertet werden können. In diesem Sinne hieß es in den Karlsruher Freiheitsthesen der FDP für eine offene Bürgergesellschaft vom 22.04.2012 recht schneidig: “Die Absage an geistiges Eigentum ebnet den Weg in einen Sozialismus geistiger Leistungen zum Schaden aller Beteiligten: Den schöpferisch Tätigen fehlt jeder Anreiz, sodass unserer Gesellschaft Innovations- und Kreativpotentiale verloren gehen.” Aus dieser Prämisse zogen die Liberalen dann folgende Konsequenz: “Die Durchsetzung bestehender Regelungen zum geistigen Eigentum muss stets Vorrang vor der Schaffung neuer Regelungen haben.”

Vollkommen zwischen den Stühlen: Das ist, wir ahnten es längst, die unkomfortable Situation der Überzeugungsnichttäterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Man darf ihr für ihre Standfestigkeit deshalb durchaus Respekt zollen.

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Reformbaustelle Urheberrecht: Wer bietet mehr?

Die Urheberrechtsdebatte erscheint auch deshalb so verfahren, weil es dabei zwei grundsätzliche Sichtweisen gibt, die sich nicht so recht miteinander versöhnen lassen: Während die eine Seite glaubt, auf verlustfreies Kopieren im Internet müsse mit technischen Mitteln (z.B. Digital Rights Management) und regulatorischen Eingriffen (z.B. Sperrverfügungen) reagiert werden, hält die andere Seite die Kontrolle von Kopien im Grunde für eine überflüssige Sisyphusarbeit, die zudem davon ablenke, Anpassungen im geltenden Recht an die digitale Alltagsrealität voranzutreiben.

Der gestrige Tag im politischen Berlin bot gleich mehrere Möglichkeiten, um die Unvereinbarkeit dieser Perspektiven zu besichtigen. Im Deutschen Bundestag hatte der Unterausschuss Neue Medien zu einer öffentlichen Anhörung über “Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet” geladen. Darin wiederholten die Sachverständigen größtenteils altbekannte Positionen. Während die Vertreter der Musik- und Filmindustrie über Umsatzverluste durch privates P2P-Filesharing und kommerzielle File-Hoster klagten und den Gesetzgeber zum energischen Handeln aufforderten, erteilten Medienrechtler und Netzaktivisten jeglichen Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis eine klare Absage. Das von Prof. Rolf Schwartmann im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums entwickelte Warnhinweismodell für Urheberrechtsverletzungen war zuvor nicht nur von Datenschützern, sondern vor allem auch von der Internetwirtschaft abgelehnt worden. Die Internet-Service-Provider möchten sich schließlich ungern als “Hilfsheriffs” bei der Strafverfolgung einspannen lassen.

Einige Stunden zuvor hatte die SPD bereits ihre Haltung nicht nur zum Warnhinweismodell, sondern auch zu einer stärkeren Überwachung des Datenverkehrs und Sanktionen gegenüber Privatpersonen verdeutlicht. Anlässlich der Vorstellung des Papiers “12 Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht” (Notabene: Irgendwie heißen dieses Papiere alle gleich) betonte Lars Klingbeil, der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dass “wir unverhältnismäßige Durchsetzungsmaßnahmen wie Three Strikes ausschließen”. Das Papier selbst, das man durchaus als wichtigen Orientierungspunkt in der parteiinternen Debatte werten darf, mahnt eine “effektive, aber verhältnismäßige” Rechtsdurchsetzung an. So soll die gängige Abmahnpraxis durch eine Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen eingedämmt werden. Ganz klar an den Kragen will man kommerziellen Plattformen, die Urheberrechtsverstöße billigend in Kauf nehmen bzw. ihr Geschäftsmodell darauf gründen (wie z.B. kino.to). Im Hinblick auf die Haftungssituation von Host-Providern spricht die SPD lediglich davon, dass die bestehende Regelungen “überprüft” und “neu justiert” werden müssen.

Sehr erfreulich ist, dass die SPD sich klar gegen das im Koalitionsvertrag verabredete Leistungsschutzrecht für Presseverleger – de facto eine Abgabepflicht für News-Aggregatoren – ausspricht. Allerdings hält sie sich mit der Formulierung “Ob es hierzu gesetzlicher Änderungen bedarf, ist zu prüfen” ein kleines Hintertürchen offen. Aus der Sicht von Wikimedia Deutschland ist der Passus zur Behandlung verwaister Werke – einem der drängendsten Probleme für den Aufbau einer Wissensallmende – leider sehr unglücklich geraten: Weder wird für die “sorgfältige Suche” (diligent search) nach den Rechteinhabern ein konkreter Prozessvorschlag gemacht, noch das übereinstimmende Votum vieler Experten aufgegriffen, wonach die Digitalisierung und kostenfreie Veröffentlichung von kulturellem Erbe vergütungsfrei gehalten werden muss, um überhaupt entsprechende Anreize für die staatlichen Gedächnisinstiutionen (Archive, Bibliotheken, Museen, Mediatheken) zu schaffen.

Ingesamt kommt das Papier zu wenig über Allgemeinplätze (Lob von Creative Commons, Lob der Verwertungsgesellschaften, Lob des Urhebervertragsrechts) hinaus. Die bestehenden Widersprüche innerhalb des Systems der Rechtewahrnehmung, z.B. zwischen CC und der Gema, werden erst gar nicht benannt. Ein anderer Punkt lässt indes aufhorchen: Die SPD distanziert sich klar von der Kulturflatrate, also dem Ansatz, nicht-kommerzielle Tauschhandlungen zu legalisieren und daran eine pauschale Vergütung (als Aufschlag an den Internetanschluss) zu knüpfen. Dies wird zum einen mit der finanziellen Belastung auch für Offliner, zum anderen mit dem Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht begründet.

Die Kulturflatrate, vor Jahresfrist noch der einzig ernst zu nehmende Vorschlag für eine Pauschalvergütung, gerät damit weiter unter Nachbesserungdruck. Zuletzt waren auf einer Tagung der Linken verschiedene Modelle – eine Tauschlizenz nach Volker Grassmuck, die Kulturwertmark des Chaos Computer Clubs sowie die durch die AG DOK vorgeschlagene Teilumwidmung der Haushaltsabgabe – in Abgrenzung zu einer solchen “Internet-GEZ” diskutiert worden.

Die Piratenpartei, die gestern nahezu zeitgleich zur SPD ein kurzes Thesenpapier zum Urheberrecht veröffentlichte, will hingegen keinerlei kompensatorische Maßnahmen für die von ihr geforderte Legalisierung von File-Sharing. Sie regt demgegenüber u.a. eine Reduktion der Schutzfrist auf zehn Jahre post mortem auctoris, eine Regelung zur transformatorischen Werknutzung innerhalb der Privatkopieschranke (“Recht auf Remix”), eine “Use-it-or-lose-it”-Klausel (Rückfall der Verwertungsrechte bei Nichtausübung) sowie eine zeitliche Begrenzung der Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechten auf maximal 25 Jahre an. Inwieweit diese doch sehr weitreichenden Positionen mit denen der anderen Parteien zu versöhnen sind, bleibt abzuwarten.

(Nachtrag: Die urheberrechtliche Position von Bündnis90/Die Grünen war bereits Thema eines älteren Blogbeitrags, die neueren Entwicklungen bei den Regierungsparteien sollen gesondert behandelt werden.)

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Camouflierte Interessen: Auf Du und Du mit dem Urheberrecht

Mit dem in der letzten ZEIT veröffentlichten Aufruf “Wir sind die Urheber” ist eine seit Jahren andauernde Debatte endgültig Mainstream geworden. Günther Jauch muss sich so langsam darauf gefasst machen, dass es beim betulichen Schlagabtausch unter der Donnerkuppel demnächst etwas kleinteiliger und juristischer zugehen dürfte. Der Grund für den plötzlichen Hype des Urheberrechtsthemas? Sicherlich das Erstarken der Piratenpartei. Obwohl, das allein dürfte die zunehmende Verhärtung kaum erklären.

Es gibt wohl kein Thema, das den Bereich “Politik und Gesellschaft” bei Wikimedia Deutschland mehr beschäftigt als der Reformbedarf beim Urheberrecht. Nicht erst in den letzten Monaten, seit Jahren schon. So verfassen wir Stellungnahmen für das BMJ und geben Inputs für Grünbücher, nehmen an Hearings der EU teil, klären über die Ausweitung von Schutzfristen auf, thematisieren in Wahlprüfsteinen die Effekte eines restriktiven Urheberrechts und erläutern in Broschüren und auf Podien die Wirkungsweise freier Lizenzen. Immer und immer wieder.

Vor allem aber reden wir darüber, ständig. Und solange Zusammenkünfte mit Akteuren aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft lösungsorientiert und mit einem Multi-Stakeholder-Ansatz erfolgen, gibt es über bestimmte Unstimmigkeiten des geltenden Urheberrechts sofort einen Grundkonsens: Ja, die Zustimmungspflichtigkeit jedes Veröffentlichungsvorganges entspricht dem technischen Stand des analogen Zeitalters; ja, die Trennung zwischen Nutzungshandlungen im privaten und gewerblichem Kontext im Zeitalter von Blogs und Social Networks ist schon konzeptionell nicht mehr aufrechtzuerhalten; ja, die Proliferation verwaister Werke und damit die Nicht-Verfügbarkeit von Wissensbeständen bei gleichzeitiger Überproduktion auf den Kulturmärkten ist im Grunde ein Skandal für jede selbst ernannte “Bildungsrepublik”. Auch auf dem von iRights.info eingeleiteten “Urheber-Nutzer-Dialog” am letzten Freitag war dieser Common Ground deutlich zu spüren.

Doch sobald die Arenen des Austauschs so gestaltet sind, dass das eigentliche Thema die Anpassungprobleme von Rechteverwertern mit ihren auf Werkstücksverkauf und Kopienkontrolle fußenden Geschäftsmodellen sind, geraten auch wir schnell zwischen die Fronten der Partikularinteressen. Ich durfte diese Erfahrung erst letzte Woche wieder machen, als beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland ein Vertreter von Sky Deutschland leutselig verkündete, endlich habe sich mit Sven Regener ein Vertreter der Urheber zu Wort gemeldet.

Die gegenwärtige Urheberrechtsdebatte, und das ist ein kritischer Befund für die Belange Freien Wissens, wird fast vollständig auf die Refinanzierungsprobleme von Inhalteanbietern (Fernsehen, Film, Musik, Buchbranche) und die Existenzsorgen von Urhebern enggeführt. Letztere sind durchaus kein neues Phänomen, siehe die Jahresberichte der Künstlersozialkasse. Und gerade deshalb erstaunt die Beharrlichkeit, mit der die Unterzeichner des ZEIT-Aufrufs – samt und sonders Bestsellerautoren mit vergleichsweise hoher Umsatzbeteiligung – offenbar kein Problem mit den Verhältnissen haben, unter denen etwa Übersetzer oder freie Journalisten ihre Miete erwirtschaften müssen. Die gesamte Bigotterie des Aufrufs, der durch einen bekannten Literaturagenten orchestriert wurde und in einer Publikation des Holtzbrink-Verlags sein Forum fand, wird durch den CARTA-Kommentar von Petra van Cronenburg deutlich: “Ich verdiene meinen Lebensunterhalt nicht durch die Existenz des Urheberrechts, sondern durch knallharte Verhandlungen mit immer sparsameren Auftraggebern.”

Zum geschickten Camouflieren der eigenen Interessen passt, dass die VG Wort in die ganze Aufregung hinein ein Positionspapier platziert hat, bei dem ein Lob für Creative-Commons-Lizenzen (“Auch hier ist der Urheber, der freiwillig entscheidet, welche Nutzungen und Bearbeitungen er erlauben will.”) mit einem Bekenntnis zum gesetzgeberischen Status-Quo verknüpft wird: “Eine Schutzfristverkürzung würde das geistige Eigentum der Urheber deutlich entwerten ohne von wirklichem Vorteil für die Allgemeinheit zu sein.”

Dass allein die Piratenpartei und der CCC mit seinem Modell der “Kulturwertmark” hinter solche vermeintlichen Wahrheiten ein Fragezeichen setzen, macht die Debatte nicht eben einfacher. Die zuletzt sehr erfreulichen Reformüberlegungen auch bei den etablierten Parteien werden durch den gebetsmühlenartigen Vorwurf des “profanen Diebstahls” (ZEIT) zunehmend zum Erliegen gebracht. Dass die stürmischen Zeiten der Copyright Wars dennoch weitergehen, scheint indes ausgemacht: Denn immer mehr Menschen spüren, dass Schutzrechte, die ursprünglich nur für professionelle Marktteilnehmer entwickelt wurden, in ihre ganz profanen Alltagsabläufe eingreifen. Man denke nur an einen Lehrer, der im 21. Jahrhundert noch mit dem Pritt-Stift hantieren muss, oder das schon fast sprichwörtliche Geburtstagsvideo auf YouTube.

Wikipedianer, die als starke, weil: autonome Urheber wertvolle Beträge zur Wissensallmende erbringen, werden sich in diesen Kämpfen nicht immer wiederfinden. Die “Kostenlos-Kultur”, die das Internet lange vor dem WWW und damit den digitalen Geschäftsmodellen entwickelt hat, gilt ihnen nicht als Diffamierung ihrer Tätigkeit, sondern als Aspekt einer Kultur des Teilens, die auf möglichst breiten Zugang statt auf Beschränkung setzt. Dass die Philosophie des Open Content nicht als nachahmenswertes Modell für sämtliche Marktteilnehmer im Internet taugt, sollte uns bewusst sein. Dass aber der Mehrwert freier Lizenzen neuerdings schon als Vorwand dafür herhalten muss, überhaupt keinen Reformbedarf mehr beim Urheberrecht zu erkennen, muss uns ernsthaft zu denken geben.

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Nichts zu editieren.

Fast 100 Gäste durften wir bei unserer Wikipedia-Buchpräsentation am Samstag in der Literaturwerkstatt begrüßen; unter ihnen Autoren, Wikipedianer, WMDE-Mitglieder, Presseverterter und Wikipedia-Interessierte. Nach der Begrüßung durch unseren Geschäftsführer Pavel führte Catrin durch den weiteren Verlauf des Abends. Auf der Bühne diskutierten Marcus Cyron, Till Jaeger, Tobias Lutzi und Boris Marinov über die Entstehung des Buches, die Abstimmung mit den vielen Autoren sowie die Auswirkungen unseres Anspruchs, das Buch unter Creative-Commons-Lizenz heraus zu bringen. Zwei Autoren gaben dann sogar noch ihre eigenen Geschichten aus dem Buch zum Besten: Gereon Kalkhul berichtete von seinen ganz eigenen „Wikipedia-Momente(n)“, Michael Schlesinger referierte in seinem Beitrag launisch über „Die dunkle Seite der Wikipedia“. Ein Bericht findet sich z.B. bei ZEIT Online „Buchvorstellung – Wikipedia-Autoren leuchten das Innenleben der Enzyklopädie aus.

Eine ganz besondere Überraschung hatte sich unser Praktikant Khesrau Behroz einfallen lassen: Mit seinem Text „Nichts zu editieren“ – vorgetragen in bester Poetry-Slam-Manier – hat er das gesamte Publikum in seinen Bann gezogen. Man lauschte zunächst verwundert, schockiert, fasziniert, belustigt und am Ende dann erleichtert ob des guten Ausgangs seines Kunststücks. Damit auch die Daheimgebliebenen in den Genuss kommen, haben wir die Situation heute nochmal in der Geschäftsstelle nachgestellt. Aber seht selbst:

Nichts zu editieren from Wikimedia Deutschland on Vimeo.

Und hier nochmal zum Nachlesen und Nachsprechen:

Nichts zu editieren (Khesrau Behroz)

Sie dürfen diese Arbeit missbilligen.
Sie dürfen sie verachten, sie dürfen sich angeekelt fühlen.
Scheuen Sie sich nicht und kritisieren Sie.
Toben und tosen Sie, hauen Sie mit der Faust auf den Tisch,
schmeißen Sie ihn meinetwegen um.
Weisen Sie auf Ihre schwere Vergangenheit hin, denken Sie darüber nach,
welche Verbrechen in Ihrem Land ausgeübt worden sind, aber seien Sie großzügig.
Unter einer Million Toten brauchen Sie gar nicht erst anzufangen.
Spucken Sie beim Sprechen, das verleiht Ihrer Missbilligung einen ganz besonderen Akzent,
sagen Sie Ihrem Gegenüber ruhig, in welchen suboptimalen familiären und sozialen Verhältnissen er oder sie doch aufgewachsen ist,
denn – in der Tat – es muss ja so, es kann ja nicht!

Seien Sie wie Kerner, distanzieren Sie sich sogleich von Ihrer Maßlosigkeit,
schließlich sagen Sie ja nur, Sie meinen ja nicht.

Fluchen Sie, ja, fluchen Sie, wozu haben Sie denn diese Stimme?
Stellen Sie sich trotzig in den Raum und zeigen Sie auf den Urheber – mit dem nackten Finger! -
Schändung!, schreien Sie ruhig “Schändung”, es ist ein außerordentlich kluges Wort -
vergessen Sie nicht, vergessen Sie nicht, dabei ein- und wieder auszuatmen,
Sie wollen es tunlichst vermeiden, dass Ihnen ausgerechnet dann der Atem stockt,
wenn Sie parieren müssen.
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