zurück

Der öffentlich nachnutzbare Rundfunk

Mathias Schindler

31. Januar 2014

“D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt” ist ein der SPD nahestehender Verein zu neuland-, bzw. netzpolitischen Themen, der in den letzten Monaten intensiv die Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Werke unter Creative Commons-Lizenzen beleuchtet hat. Die aufmerksame Lektüre von http://cc.d-64.org/ kann daher ausdrücklich empfohlen werden.

Zu den vorhanden Texten zu Creative Commons auf der D64-Seite gesellt sich nun ein White Paper zur  Nutzung von Creative Commons im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, geschrieben vom Austro-Berliner Wissenschaftler Leonhard Dobusch.

Das White Paper listet die Vorteile der Verwendung von CC-Lizenzen auf und versucht zu erklären, warum dies bislang nur in einigen Ausnahmefällen bereits im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk passiert. Im Empfehlungsteil wird eher pragmatisch festgehalten, dass jede CC-Lizenz besser sei als keine CC-Lizenz. Gleichzeitig wird korrekterweise auf die Unvereinbarkeit zwischen den unfreien Creative Commons-Lizenzen und Seiten wie beispielweise Wikipedia hingewiesen: Wer seine Inhalte unter CC-Lizenzvarianten mit nichtkommerzieller Einschränkung oder Veränderungsverbot stellt, verhindert auf breiter Strecke die Nachnutzung.

Das White Paper deckt sich mit unseren eigenen Erfahrungen, beispielsweise bei dem Unterfangen ZDFcheck, das aufmerksamen Leserinnen und Lesern dieses Blogs bekannt sein dürfte. Diese Zusammenarbeit zwischen ZDF und Wikimedia wurde erst möglich durch die Freigabe der dabei erstellten Inhalte unter Creative Commons cc-by.

Aus unserer Sicht ist die Zeit reif für die Freigabe größerer Teile von Öffentlich-rechtlichen Inhalten. Dass nicht alle Inhalte gleichermaßen von heute auf morgen unter CC-by gestellt werden können, ist unbestritten – zu komplex ist manchmal die hoch fragmentierte Rechtelage des Ausgangsmaterials oder die fehlende Möglichkeit zur Freigabe von Musik, die ihr Repertoire durch CC-ablehnende Verwertungsgesellschaften wie die GEMA vertreten lassen.

Erste Freigaben könnten bei selbst produzierten Inhalten erfolgen, insbesondere aus dem Kernbereich des Öffentlich-rechtlichen Auftrages, angefangen bei der Parlamentsberichterstattung oder selbst erstellten Nachrichtentexten der programmbegleitenden Webseiteninhalte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert