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Unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahlen Bayern und Hessen

WMDE allgemein

28. Juni 2013

Am 15. September wählen die Bürger Bayerns einen neuen Landtag, eine Woche später bestimmen die Hessen zeitgleich zur Bundestagswahl auch die Zusammensetzung ihres Landtages. Beide Länder sind derzeit schwarz-gelb regiert. Beide Bundesländer kommen zusammen auf elf Stimmen im Bundesrat. Gemeinsam gehören sie zu den fünf Bundesländern, die noch nicht über ein Landesinformationsfreiheitsgesetz verfügen (die anderen Bundesländer sind Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen).

Seit 2009 verschickt Wikimedia Deutschland bei Bundestags- und ausgesuchten Landtagswahlen Wahlprüfsteine an die antretenden Parteien. Da die Ausgangslage aller drei Landtagswahlen in diesem Jahr vergleichbar ist, haben wir uns darum entschlossen, die zur Landtagswahl in Niedersachsen verschickten Wahlprüfsteine mit minimalen Anpassungen auch an die Parteien in Hessen und Bayern zu schicken.

Alle Parteien, die angekündigt haben, zur Wahl anzutreten, erhalten von uns die Wahlprüfsteine in den kommenden Tagen mit der Bitte um Beantwortung vor dem Wahltermin. Wir werden aus Zeitgründen nicht die Entscheidung der beiden Wahlausschüsse zur finalen Zulassung von Listen abwarten, da den Parteien sonst zu wenig Zeit zur Beantwortung bleibt. Die Wahlprüfsteine bestehen aus fünf Themengebieten (Open Data, Staatliche Werke, Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk, Transparenzgesetz und Freie Lizenzen) mit jeweils zwei Fragen, meist je eine sehr allgemeine und eine sehr konkrete Frage. Die Fragen wurden so ausgewählt, dass sie nicht durch einfaches cut&paste aus dem Wahlprogramm beantwortbar sind.

Dies sind die Wahlprüfsteinfragen für Bayern (und entsprechend Hessen). Wir sind dankbar für last-minute Hinweise auf unklare Formulierungen oder Vorschläge für andere, bessere, passendere Fragen.

I Grundprinzipien eines Open-Data-Portal

Parallel zur Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen entwickelt sich unter dem Label “Open (Government) Data” die Praxis der Freigabe von maschinenlesbaren Rohdaten unter freier Lizenz. Diese Daten können in einem neuen Kontext eingesetzt, zum Beispiel in andere Anwendungen integriert werden.

1) Allgemein
Im Bereich Open Government Data hat sich seit 2007 durch die Principles of Open Government (Sebastopol Principles s. http://www.opengovdata.org/home/8principles) ein klarer Kriterienkatalog für die Open Government Data etabliert. Wird das Open-Data-Portal einer bayerischen Landesregierung unter Ihrer Beteiligung diese Kriterien einhalten oder richten Sie den Begriff Open Government Data nach anderen Kriterien aus? Wenn ja, nach welchen?
2) Konkret
Setzen Sie sich dafür ein, dass in Open-Data-Portale der Öffentlichen Hand keine Datensätze aufgenommen werden, die nicht den (insbesondere lizenzrechtlichen) Kriterien von Open Data entsprechen? Wie soll mit solchen Datensätzen stattdessen umgegangen werden?

II Lizenzpolitik staatlicher Werke, die nicht schon wegen §5 UrhG gemeinfrei sind

§5 UrhG stellt klar, dass Gesetze, Verordnungen, Urteile, Erlasse und andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht wurden, gemeinfrei sind. Die Landesregierung verfügt über ihre Ministerien und nachgeordneten Behörden über Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken, die im Gegensatz zu den amtlichen Werken nach §5 UrhG nicht gemeinfrei sind und inbesondere wegen der sehr restriktiven Formulierung und Auslegung von §5 Abs. 2 nicht von dieser Aufzählung erfasst werden.

3) Allgemein
Werden Sie – z.B. durch Verwendung von freien Lizenzen aus dem Lizenzbaukastensystem Creative Commons – ermöglichen, dass jedermann diese Inhalte legal für beliebige Zwecke nachnutzen kann?
4) Konkret
Wird eine Landesregierung mit Ihrer Beteiligung eine Bundesratsinitiative zur Neuformulierung von §5 UrhG auf den Weg bringen, der das Ziel hat, den Kreis der von §5 UrhG erfassten Werke zu vergrößern?

III Lizenzpolitik im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Über staatliche Werke hinaus werden in Deutschland Text- und audiovisuelle Inhalte über die Allgemeinheit finanziert, z.B. im gebührenfinanzierten bzw. (im Fall der Deutschen Welle) steuerfinanzierten Öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Von wenigen Ausnahmen abgesehen stehen diese Inhalte der Öffentlichkeit nur für kurze Zeit und nicht nur Nachnutzung zur Verfügung.

5) Allgemein
Unterstützen sie die Forderung, Inhalte des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Verwendung einer freien Lizenz für jedermann nachnutzbar zu machen? Welche konkreten ersten Schritte auf dem Weg zu einer solchen generellen Lizenzierungspraxis fallen Ihnen dazu ein?
6) Konkret
Wie wird sich eine Landesregierung mit Ihrer Beteiligung um die Abschaffung der Depublikationspflicht öffentlich-rechtlicher Inhalte im Internet bemühen?

IV Ausgestaltung eines künftigen Transparenzgesetzes

Informationsfreiheitsgesetze gewähren jeder Person Zugang zu amtlichen Informationen. Bayern zählt zur Minderheit der deutschen Bundesländer ohne ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz.

7) Allgemein
Streben Sie für die kommende Legislaturperiode ein Landesgesetz an, das Bürgern den Zugang zu Informationen in behördlicher Hand ermöglicht? Wenn ja, wie sollen konkret Ausgestaltungen zu folgenden Aspekten erfolgen: a) pauschale Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes nach Themen oder Einrichtungen, b) Kostenstruktur bei der Beantwortung von Anfragen, c) Überprüfungsinstrumente und Rechtsweg bei Verweigerung von Zugangsgewährung, d) Beantwortungsfristen, e) Proaktive Publikationspflichten (Transparenzregister)
8) Konkret
Wird ein bayerisches Informationsfreiheits-, bzw. Transparenzgesetz unter ihrer Mitwirkung eine Klarstellung enthalten, die analog zum §10 Abs. 3 Hamburger Transparenzgesetz die Nachnutzungsrechte von freigegebenen Informationen für jedermann gewährleistet?

V Arbeit mit Werken unter Freier Lizenz

Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken können diese unter einem Lizenzmodell verfügbar machen, das Dritten die Nachnutzung zeitlich und räumlich unbeschränkt zu beliebigen Zwecken ermöglicht. Wenn die Rechteinhaberin das Land Bayern ist, ist eine Freigabe von geschützten Inhalten grundsätzlich auch ohne Änderung des Landesrechts möglich. Zusätzlich kann bei künftigen Inhalteerstellungen eine Freigabe der Inhalte von Tag 1 an beschlossen werden.

9) Konkret
Wird sich eine Landesregierung unter Ihrer Beteiligung am Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schaffung von Lehr- und Lernmitteln für Schulen unter freien Lizenzen beteiligen, um auch solche Inhalte für das Land Bayern verfügbar zu machen?
10) Konkret
Befürworten Sie die Freigabe von Luftbildern und Orthofotos der Bayerischen Landesvermessung unter Lizenzen, die jedermann die freie Nachnutzung dieser Inhalte ermöglicht? Welches konkrete Lizenzmodell bevorzugen Sie?

 

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