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Datenschutz? Vom Vergessen und Vergessenwerden

WMDE allgemein

17. Oktober 2012

Forgotten Youth, Autor: jenny818, CC-BY 2.0

Vom Datenschutz auch nur zu reden, heißt, in ein ganzes Wespennest miteinander unvereinbarer Ansprüche zu stechen. Verbraucherverbände warnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten bei Online-Käufen, die Internetwirtschaft wünscht sich weniger restriktive Regelungen, Politiker beklagen den Flickenteppich internationaler und föderaler Zuständigkeiten. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Debatte irgendwie immer die Quadratur des Kreises angestrebt wird: ein strengeres Datenschutzegime für staatliche Stellen und besonders datenhungrige Unternehmen, ein flexibleres Regime für weniger bedenkliche Alltagsvorgänge.

Zudem ist der Bedarf nach europäischer Harmonisierung groß. Im Januar dieses Jahres hat die EU-Kommission deshalb einen Vorschlag für eine Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt, die möglichst noch innerhalb der Legislaturperiode bis Frühjahr 2014 verabschiedet werden soll. Anders als bei EU-Richtlinien würde eine solche Verordnung in den Mitgliedsstaaten unmittelbar wirksam werden. Auch deshalb ist die Diskussion darüber ziemlich kontrovers.

Wie einem sehr lesenswerten Hintergrundsartikel von Falk Lüke zu entnehmen ist, enthält der Entwurf durchaus Positives. So will er mehr Verantwortung sowie eine verschärfte Rechenschaftspflicht sämtlicher Verarbeiter personenbezogener Daten erzwingen und die Sanktionen bei Datenschutzverstößen verschärfen. Verbraucher dürfte es freuen, dass ihnen ein Recht auf Datenportabilität zugestanden werden soll. Damit würde es künftig möglich sein, Daten von einem Service Provider zu einem anderen „verschieben“ und eine Kopie aller von ihnen gespeicherten Daten zu verlangen.

Vor allem solche Punkte sind es, die in der Unternehmenswelt etwas verschnupft aufgenommen werden. Der BITKOM etwa nannte es einen “Hindernisparcours”, dass die Einwilligung in die Verabeitung personenbezogener Daten künftig explizit gegeben werden muss. Die Wirtschaftsverbände setzen demgegenüber auf das Prinzip einer “regulierten Selbstregulierung”. Was man sich genau darunter vorzustellen hat, soll u.a. eine internationale Datenschutzkonferenz zu klären versuchen, die heute in Berlin beginnt (Live-Stream hier).

Bundesinnenminister Friedrich hat Experten aus Wissenschaft, Politik sowie Unternehmens- und Datenschutzpraxis eingeladen, um besondere Risiken der Datenverarbeitung im privaten Bereich zu identifizieren und Regelungsansätze zu erörtern. Gerade weil er – anders als sein Amtsvorgänger de Mazière – bislang mit wenig Initiativen in diesem Bereich hervorgetreten ist, geht es jetzt offenkundig darum, sich für die Verhandlungen auf EU-Ebene zu wappnen.

Bereits im August lud man zu drei vorbereitenden Workshops. Pavel Richter nahm für Wikimedia Deutschland an einem Diskussionspanel zu “Selbstregulierung und wettbewerbsrechtliche Elemente im Datenschutzrecht der Zukunft” teil und präsentierte bei dieser Gelegenheit auch ein Thesenpapier, das wir hiermit gerne nachreichen. Ähnlich wie beim Thema Urheberrecht zeichnet sich nämlich ab, dass die besonderen Bedingungen von Open-Content-Plattformen wie Wikipedia auch in der Datenschutzdebatte nicht ausreichend Berücksichtigung finden.

Stellvertretend dafür steht das “Recht auf Vergessenwerden”, das der Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung in seinem Artikel 17 vorsieht. Die Etablierung eines solchen Rechts würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass Löschansprüche gegenüber Wikipedia künftig noch leichter erhoben werden könnten. Bislang persönlichkeits- oder äußerungsrechtlich begründete Ansprüche würden gewissermaßen datenschutzrechtlich flankiert. Besonders wirklichkeitsfremd daran ist die Vorstellung, ein hauptsächlich von Ehrenamtlichen getragenes Projekt könnte noch stärkeren Kontrollpflichten als ohnehin schon nachkommen – etwa in Bezug auf die Weitergabe von Äußerungen auf der Diskussionsseite bei WP-Artikeln. Kritiker eines solchen “right to be forgotten” sehen in der Etablierung eines solchen “Rückrufrechts” für Netzinhalte sogar die Meinungsfreiheit gefährdert.

Wenn man den Begriff der Selbstregulation ernst nimmt, so wäre es durchaus spannend, einmal stärker danach zu fragen, was Internetplattformen denn abseits gesetzlicher Regelungen und manchmal sogar “vorauseilend”  leisten können. Eine eigene informationelle Ethik kann anders wirksam werden als starre Vorgaben, die nicht ausreichend die unterschiedliche Modi operandi berücksichtigen und technologischen Innovationen oft hinterher hecheln.

Anlässlich der Eröffnung der diesjährigen CeBIT hatte Bundesinnenminister Friedrich das Prinzip der Datensparsamkeit als “anachronistisch” bezeichnet. Dass dem nicht so ist, zeigt nicht zuletzt die Praxis der Wikimedia-Bewegung: Beginnend mit dem Anmeldungsprozedere bis hin zum Verzicht etwa auf Tracking Cockies werden nur jene Daten erhoben, die für die kollaborative Erstellung und Pflege der Inhalte unbedingt notwendig sind. Die Datenschutzbestimmungen der Wikimedia Foundation wurden deshalb wiederholt gelobt, etwa auf der Verbraucherselbsthilfe-Plattform “Terms of Service, didn’t read”. Die Wikimedia Foundation hat bereits angekündigt, diese – wie bereits im Fall der erneuerten Nutzungsbedingungen – im Dialog mit der Community weiterzuentwickeln.

  • Und das Hauptargument, warum es dringend erforderlich sei, sowas öffentlich und permanent vorzuhalten (in meinem Fall seit über drei Jahren) ist dabei nicht einmal berücksichtigt. Und ich persönlich hab alle Leute angeschrieben, die dies veranlasst haben könnten – es ist einfach nicht hinnehmbar, in einen rechtsradikalen Kontext gerückt zu werden. Das ist Böswilligkeit der veranstaltenden Multiplikatoren.

    Kommentar von nuja am 18. Oktober 2012 um 23:03

  • Nungut – wenn ich dir jetzt aber sage, dass ich z. B. in einigen sozialen Netzwerken unter dem Nick editiere, wirds schon kritsch (und das, bevor ich mich auf WP eingelassen habe). Mich kann man leicht zuordnen. Cyrons Ansicht ist natürlich mal wieder geil: ich bin also nicht der gesetzestreueste Bürger dieses Landes – daher verdiene ich es, dort veröffentlicht zu werden. Denkt ihr auch überhaupt was bei solchen Sätzen? Das ist Klippschule…Darum gehts aber gar nicht…Datenspeicherung (über längere Zeit) ist nach deutschem Recht verboten, WMDE hält sich nicht daran und schiebt WMF vor – und dann solche Artikel…

    Kommentar von nuja am 18. Oktober 2012 um 22:56

  • Auf die Schnelle kann ich dort jedenfalls keine Zuordnung von IP-Adressen zu z.B. Klarnamen finden. Und die restlichen der dort versammelten Informationen lassen sich wohl – viel Zeit und Mühe vorausgesetzt – selbstständig aus den jeweiligen Versionsgeschichten, Diskussions- und Benutzerseiten entnehmen.

    Kommentar von Jan Engelmann am 18. Oktober 2012 um 21:53

  • Eine gewagte Theorie. Man könnte auch sagen, daß die, die dort auf der Liste landen, ihrerseits im Schnitt nicht unbedingt die gesetzestreuesten Bürger des Landes sind…

    Kommentar von Marcus Cyron am 18. Oktober 2012 um 21:41

  • PS.: Wenn man das unbedingt zur Administration der WP braucht: de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Seewolf/Liste_der_Schurken_im_Wikipedia-Universum, dann kann man dies auch so gestalten, dass nur Admins darauf Zugriff haben. So ist das einfach nur gegen sämtliche Datenschutzregelungen der Bundesrepublik Deutschlands.

    Kommentar von nuja am 18. Oktober 2012 um 21:33

  • Schau bei denic rein. Da findste den Eintrag – und das WM.DE seit Jahren die Verantwortung ablehnt über sowas wie Schurkenlisten (die des Vereinsmitglieds Harald Krichel ist nur eine davon) überhaupt zu reden, empfinde ich als ein Armutszeugnis, weil dort Daten öffentlich und permanent gespeichert werden, egal ob sie jemandem Schaden zufügen könnten. Und ja, es gab mails an Moleski, es gab mails an Richter und es gab mails an Krichel. Gleiche Sauce: wir sind nicht dafür verantwortlich, dann bitte an die WMF. Dann ist so ein Sermon wie der von dir jedoch völlig gegenstandslos und entbehrt jeglicher Grundlage…

    Kommentar von nuja am 18. Oktober 2012 um 21:23

  • @nuja Ich finde, ohne einen konkreten Beleg für deine Einschätzung läuft diese Diskussion hier reichlich ins Leere.

    Kommentar von Jan Engelmann am 18. Oktober 2012 um 20:00

  • Nunja, peinlich ist es, wenn Leute über Datenschutz reden und keinen praktizieren (wollen). So seh ich das. Ob das nu ne org.-Seite ist ist mir schnurzegal. Aber dann redet nicht über Datenschutz. Die wikimedia (als eingetragener Betreiber der site), praktiziert jedenfalls nix davon. Das ist peinlich…

    Kommentar von nuja am 18. Oktober 2012 um 19:06

  • “auch nicht ANDERS die deutschsprachige Version” sollte da natürlich stehen

    Kommentar von Marcus Cyron am 18. Oktober 2012 um 15:48

  • Du irrst. Die Wikipedia – auch nicht die deutschsprachige Version – wird von der Wikimedia Foundation in den USA betrieben. Steht auch im Impressum der Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Impressum. Das hier ist nicht die Wikipedia, das ist die Seite wikimedia.de. Also – erst informieren, dann motzen. Dann isses nicht mehr so peinlich…

    Kommentar von Marcus Cyron am 18. Oktober 2012 um 00:29

  • Verantwortlich für diese site ist Sebastian Moleski, Obertrautstraße 72, 10963 Berlin für die Wikimedia Deutschland e. V. Ihn kann man dafür auch rechtlich zur Verantwortung ziehen. So ist das nunmal in Deutschland. Betrieben wird diese site nicht von WMF, sondern dem deutschen Verein. Also gilt deutsches Recht.

    Kommentar von nuja am 17. Oktober 2012 um 21:27

  • Is ne ausgemachte Frechheit, dieser Beitrag, wenn ich mir Schurkenlisten auf de.WP ansehe, die deutschem Datenschutzrecht vollständig widersprechen, völlig verharmlosend. Aber klar, ihr seid ja nicht Betreiber der Site, obwohl bei denic als solcher eingetragen. Schämt euch wegen solch einem Gekungel.

    Kommentar von nuja am 17. Oktober 2012 um 21:08

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